Erstellen des gesetzlichen Sicherheitsnachweises (SiNa)

Seit 2002 ist der Anlagebesitzer bzw. der Hauseigentümer für den sicheren Betrieb der Elektroinstallationen verantwortlich. Diese Installationen müssen periodisch auf ihre Sicherheit überprüft werden.

Die Überprüfung muss dabei von einem unabhängigen Sicherheitsberater vorgenommen werden. Der Betrieb, bei welchem dieser Sicherheitsberater tätig ist, darf die Elektroinstallation weder installiert, geändert oder repariert haben. Dieser erstellt nach Abschluss der Überprüfung den gesetzlich erforderlichen Sicherheitsnachweises. Dieser Sicherheitsnachweis bestätigt das die Elektroinstallation die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Bei bestehenden Gebäuden, Wohnungen oder anderen Objekten werden die Kontrollen gemäss den vorgeschriebenen Kontrollperioden durchgeführt. Diese Kontrollperioden sind Gebäude- und Objektabhängig. Bei Neu- oder Umbauten muss eine Schlusskontrolle durch dem Installationsunternehmen durchgeführt werden, welches die Elektroinstallation erstellt hat. Bei Objekten welche eine kleinere Kontrollperiode als 20 Jahre haben, muss immer noch eine Abnahmekontrolle durch einen unabhängigen Sicherheitsberater durchgeführt werden.

Ebenfalls ist zu beachten, dass bei einem Eigentümerwechsel eine Überprüfung der Elektroinstallationen durchzuführen ist, wenn die letzte Überprüfung mehr als 5 Jahre zurück liegt.

Der Sicherheitsnachweis garantiert Ihnen, dass die Elektroinstallation den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dieser muss mindestens eine Kontrollperiode aufbewahrt werden.