Fragen welche uns Kunden immer wieder stellen

Schon wieder eine Kontrolle, kann das sein?

  • Installationen in Wohnungen müssen alle 20 Jahre überprüft werden.
  • Die 10-jährige Kontrollpflicht gilt unter anderem für alle Bürogebäuden, gewerblich genutzten Räumen, landwirtschaftliche Betriebe und Kirchen.
  • In einem 5-jährigen Rhythmus müssen alle Elektroinstallationen unter anderem in Industriegebäuden, Spitälern und Heimen, Schulhäusern und Kindergärten, Warenhäusern, Hotels, Restaurants, Kinos und Theatern, aber auch Tankstellen und Fahrzeugwerkstätten kontrolliert werden.

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, wir können Ihnen aber gerne den für Ihr Objekt gültigen Zeitraum für die Überprüfung nennen.

Wann muss ein Sicherheitsnachweis erbracht werden?

Neue oder geänderte Elektroinstallationen müssen mit der Inbetriebnahme durch ein fachkundiges Elektrounternehmen geprüft werden. Wenn keine Mängel festgestellt werden, stellt dieses Unternehmen auf Grund dieser Überprüfung den Sicherheitsnachweis aus. Bei einer Kontrollperiodizität von zehn oder weniger als zehn Jahren, muss diese Installation noch durch ein unabhängiges Kontrollorgan überprüft werden.

Können Sie das nicht gleich reparieren, bevor ich noch jemanden kommen lassen muss?

Schon vom Gesetzestext her muss die Überprüfung von einem unabhängigen Fachmann ausgeführt werden, der die Installation nicht selbst erstellt hat. Das verhindert klar Interessenkonflikte und sorgt für die notwendige Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der Kontrolle.

Was muss bei einer Handänderung beachtet werden?

Elektroinstallationen mit einer 10- oder 20-jährigen Kontrollperiode müssen bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle überprüft werden.

Muss der Eigentümer die technischen Unterlagen aufbewahren?

Die technischen Unterlagen der Installation, z.B. Elektroschemas Installationspläne, Betriebsanleitungen usw., sind während der gesamten Lebensdauer der Anlage aufzubewahren. Diese werden bei der Erstellung von Anlagen durch das Elektrounternehmen oder den Elektroplaner erstellt und dem Eigentümer bei der Inbetriebnahme der Elektroinstallation übergeben. Der Sicherheitsnachweis muss bis zur nächsten periodischen Kontrolle aufbewahrt werden.

Muss der Mieter Mängel melden?

Der Mieter bzw. der Betreiber einer elektrischen Anlage ist sogar verpflichtet, festgestellte Mängel unverzüglich dem Eigentümer bzw. dessen Vertreter zu melden und deren Behebung zu veranlassen.

Was muss der Eigentümer tun, wenn er eine Elektroinstallationen übernimmt?

Übernimmt der Eigentümer eine neue oder geänderte Elektroinstallation vom Elektrounternehmer, so muss er den vom Elektrounternehmer ausgestellten Sicherheitsnachweis inklusive dem Mess- und Prüfprotokoll der Netzbetreiberin einreichen. Wenn es sich nicht um einen Wohnungsbau handelt, also bei Gewerbe usw., muss zusätzlich ein unabhängiges Kontrollorgan die Anlage überprüfen.

Was passiert, wenn es Mängel gibt?

In diesem Fall erstellt das unabhängige Kontrollorgan zuerst einen Mängelbericht und übergibt diesen dem Anlagebesitzer. Dieser muss die Mängel dann durch eine konzessionierte Elektrofirma beheben lassen. Danach erstellt das unabhängige Kontrollorgan den Sicherheitsnachweis.

Hinweis: Der unabhängige Sicherheitsberater darf die Mängel nicht selbst beheben!