Prüfung von elektrischen Geräten

Die gesetzliche Grundlage für die Prüfung von elektrischen Geräten bildet die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Verordnung über die Unfallverhütung, VUV Art. 32b). Im gewerblichen Umfeld ist der Arbeitgeber verantwortlich für die Bereitstellung sicherer elektrischer Arbeitsmittel.

Zur Erhaltung des sicheren Zustandes von Arbeitsmitteln, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, sind wiederkehrende Prüfungen nach einem festgelegten Plan durchzuführen. Dies insbesondere nach Instandsetzung und Änderung dieser Geräte. Besonders gefährdet sind solche Geräte, wenn sie in rauhen Umgebungen betrieben werden, wie z.B. auf Baustellen oder Untertagebau. Diese Überprüfung dient nicht nur dem Haftungsausschluss, sondern vor allem der persönlichen Sicherheit und der Sicherheit gegenüber den Arbeitnehmern.

Die Wiederholungsprüfung von Geräten in Privathaushalten liegt in der Verantwortung des Anwenders.